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AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen Gassiservice
(1) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt.
Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht inkl. Fremdbetreuung.
(3) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund im Niedersächsischen Hunderegister ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.
(4) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und anderen Hunden ist.
(5) Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der
Abhol- und Bringtätigkeit durch die Hundebetreuung von Bianca Behrmann
Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
(6) Die Hundebetreuung Bianca Behrmann übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden.
Für Schäden die der Hund während des Hundesitting gegenüber Dritten anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.
(7) Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidungen) am Transportfahrzeug der Hundebetreuung von Bianca Behrmann haftet der Hundehalter.
(8) Für Schäden die der Hund während der vereinbarten Zeit des Hundesitting sowie während des Hol- und Bringvorganges erleiden könnte, übernimmt Bianca Behrmann keine Haftung.
(9) Die Hundebetreuung (Bianca Behrmann) verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
(10) Hält Bianca Behrmann eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein,
dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.
(11) Die Hundebetreuung umfasst das Gassigehen mit dem Hund von ca eineinhalb Stunden pro Gassirunde.
Das Gassigehen erfolgt im Freilauf, zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Rudelhaltung).
(12) Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht.
Die Hundebetreuung Bianca Behrmann übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
(13) Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt die Hundebetreuung von Bianca Behrmann vertraglich aus.
(14) Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht oder nur nach Absprache am Gassiservice teilnehmen.
(15) Rüden müssen kastriert sein. optional gechipt
(16) Die Vergütung für die Hundebetreuung/Gassiservice inklusive Abhol- und Bringservice sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Rückgabe des Hundes in bar zu zahlen.
(17) Sofern der Hund abgeholt und wieder nach Hause gebracht wird, stellt der Hundehalter sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist.
(18) Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird diese schriftlich festgehalten. Bianca Behrmann haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des Hundehalters.
(19) Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet.
Eine Weitergabe der Daten durch die Hundebetreuung Bianca Behrmann erfolgt nicht.
(20) Der zwischen dem Hundehalter und der Hundebetreuung durch Bianca Behrmann geschlossene Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen 7 Tage vor Monatsende gekündigt werden.
(21) Bilder die während der Gassirunden gemacht werden dürfen zu Werbezwecken (Homepage, Kleinanzeigen ect) vn Bianca Behrmann verwendet werden.
(22) An Sonn- und Feiertagen findet keine Gassirunde statt
(23) Bei extremen Wetterlagen, wie zb. Sturm, starker Schneefall, Glatteis ect findet – aus Sicherheitsgründen - keine Gassirunde statt
AGB Hundepension Behrmann
Bianca Behrmann
Harsefelder Straße 5
21614 Buxtehude
Allgemeine Pflegebedingungen (Geschäftsbedingungen) für die Hundepension:
Zur Vermeidung von Infektionen und Krankheiten sowie unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten wird die Aufnahme des Hundes von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:
§1 Krankheit, Impfung, Tot
01. Der Hund muss bei der Aufnahme frei sein von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten. Evtl. bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben. Besonderheiten jeglicher Art, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten, sind der Pension bei der Buchung mitzuteilen.
02. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme Impfschutz gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza. Wir empfehlen Impfschutz gegen Bordetella bronchiseptica-Infektion (Zwingerhusten) durchführen zu lassen. Die Impfungen müssen spätestens 4 Wochen vor der Abgabe durchgeführt sein und dürfen nicht länger als 1-3 Jahre (je nach Impfstoff/Packungsbeilage) zurückliegen. Der gültige Impfpass ist während der Pflegezeit bei der Hundepension zu hinterlegen. Die Zulassungen der Impfstoffe sind zu beachten, es gelten die Herstellerangaben. Die Hundepension ist berechtigt, die Aufnahme bei nicht aktuell gefordertem Impfschutz zu verweigern. Der Tierhalter ist dennoch zur Zahlung des der Pension entstandenen Verdienstausfalles verpflichtet, der pauschal mit 100 % berechnet wird.
03. Der Hund muss 4 Tage vor dem Pensionsaufenthalt mit einer Wurmkur (gegen Rund- und Bandwürmer) behandelt werden. Eine Bestätigung durch den Tierarzt ist vorzulegen. Ein spot-on-Präp. gegen Zecken und Flöhe, welches eine abtötende Wirkung aufweist, ist zur Abgabe mitzubringen oder ein tierärztlicher Nachweis über die Gabe einer Bravecto Tablette oä
04. Sollte Der Hund trotz sorgfältigster Aufsicht abhanden kommen oder ableben, ist die Hundepension nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar.
§2 Leistungen
01. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
02. Die Hundepension ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Betreuungsplatz bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
03. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Betreuungsplatz und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension an Dritte.
04. Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben.
05. Die Preise können von der Hundepension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der Hundepension oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension dem zustimmt.
06. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Hundepension den Hund zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Hundes zu übernehmen. Dieses gilt für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes. Vor der erstmaligen Unterbringung muss ein Kennenlerntermin erfolgen.
§3 Haftung
01. Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Die Haftung der Hundepension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände übernimmt die Pension keine Haftung.
02. Der Hundehalter versichert, dass der Hund derzeit in einer Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert ist. Eine aktuelle Bestätigung seitens der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen. Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Hundepension, welche durch den Hund verursacht werden, sind bei der Abholung durch den Halter zu regulieren. Dieses gilt nur dann, wenn die Schäden das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen. Für alle Schäden, die durch den Hund entstehen, haftet der Tierhalter, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Hundepension zu verantworten sind. Der Tierhalter haftet für jegliche, durch seinen Hund während des Pensionsaufenthaltes verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.
03. Der Tierhalter räumt der Hundepension das Recht ein, den Hund bei Erkrankung oder Verletzung einem Tierarzt der Wahl der Hundepension vorzustellen und ggf. behandeln zu lassen. Die Behandlungskosten sind in voller Höhe vom Halter selbst zu tragen ebenso die Kostenerstattung für die Hundepension, pro gefahrener KM 1,00 €.
04. Läufige Hündinnen und intakte Rüden werden nur in Absprache aufgenommen.
05. Für Beiß- und Deckschäden, für Verletzungen des Hundes und jegliche Art von Krankheiten während oder nach dem Pensionsaufenthalt übernimmt die Hundepension keine Verantwortung.
§4 Freilauf
01. Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension dem Hund ausreichend Freilauf auf dem umzäunten Gelände. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Wenn nicht ausdrücklich anders besprochen, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt. Dem Hundehalter ist bewusst, dass sein Hund im Freilauf zeitweise unbeaufsichtigt ist, er ist damit einverstanden.
§5 Nichtabholung/Tierheim
01. Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das die Hundepension aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tages- bzw Übernachtungssatz zu entrichten. Die Hundepension behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten
§6 Pensionspreise
01. Der Pflegesatz ist für die vereinbarte Pensionszeit im Voraus und in Bar zu entrichten. Für Hunde aus dem Gassiservice wird der Aufenthalt mit auf die normanle Rechnung gesetzt
02. Um Missverständnisse zu vermeiden, machen wir darauf aufmerksam, dass Ankunftstag voll berechnet wird und der Abholtag mit dem geltenden Tagessatz berechnet wird, sofern der Hund nicht am Morgen abgeholt wird. Sollte der Hund vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Pflegesatzes für die vereinbarte Zeit. Die Hundepension behält sich vor, den Pensionspreis schon vorab bei der Buchung in Rechnung zu stellen. Die Preisberechnung erfolgt jeweils nach der zu Pensionsbeginn gültigen Preisliste.
03. Der Preis für die gebuchte Pensionsdauer wird bei Abgabe des Hundes in die Pension bar entrichtet. Die Hundepension behält sich das Recht vor, den Hund nicht in Pension aufzunehmen, solange die gebuchten Leistungen nicht bezahlt sind.
04. Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche etc. sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
05. Der Pensionsplatz kann nur mit schriftlicher Buchungsbestätigung unsererseits reserviert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 31 Tage vor Aufnahme möglich. Bis 14 Tage vor der Abgabe sind 50 %, darunter 100 % zu zahlen. Stornierungen bedürfen der Schriftform und müssen von der Hundepension schriftlich bestätigt worden sein, um als solche anerkannt zu werden. Mündliche Mitteilungen alleine haben keine Rechtsgültigkeit.
06. Die Anmeldung des Hundes erfolgt persönlich, nach einem Probetag.
07. Dere Vertrag zwischen der Hundepension und dem Hundehalter kommt erst mit Unterzeichnen des Pensionsvertrages zustande.
08. Die Hundepension behält sich vor, Hunde ohne Angabe vorn Gründen abzulehnen.
§7 Bring- und Abholzeiten
Hunde können zu folgenden Zeiten, ausschließlich nach Terminabsprache gebracht und abgeholt werden:
Montags bis Freitags
07:00 Uhr bis 09:00 Uhr
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht. Samstags, sonntags und feiertags ist generell kein Bringen- und Abholen möglich.
01. Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension vor den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 7 Uhr am Folgewerktag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.
02. Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, um den Tageablauf der Vierbeiner nicht negativ zu beeinträchtigen.
§8 Der Tierhalter versichert, dass er Eigentümer des Hundes ist.
§9 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundepension behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes.
§11 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§12 Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt.
Impressum
Bianca Behrmann
Harsefelder Straße 5
21614 Buxtehude
Kontakt
email: biancas-gassiservice@web.de
Telefon: 0178 3315290
gerne über whatsapp